Investitionen in den GVB-Fuhrpark
Der Stadtrechnungshof hat dem Kontrollausschuss heute einen Prüfbericht über schon getätigte und noch zu tätigende Investitionsentscheidungen im Fuhrpark der GVB (Graz AG) vorgelegt und gibt dazu bekannt:
(1) Schon in Umsetzung befindliche Investitionsentscheidungen
Wie hinlänglich bekannt haben die GVB (Graz AG) in den Jahren 2005-2007 die Entscheidung über den Ankauf von 45 Straßenbahngarnituren getroffen und findet bis 2015 die Anlieferung und Inbetriebnahme der Neufahrzeuge statt. Das Investitionsvolumen für diesen Anschaffungsvorgang beläuft sich auf einen Kaufpreis für die Fahrzeuge von rd 97 Mio EUR. Hinzu kommen die Kosten flankierender Maßnahmen, so zB Umbaumaßnahmen von Gleiskörpern und Haltestellen sowie Betriebsgebäuden sodass sich das bereits in Umsetzung befindliche Investitionsvolumen auf insgesamt rd 137 Mio EUR beläuft.
Der Stadtrechnungshof hat diesen Investitionsvorgang auf Antrag von Mitgliedern des Gemeinderates einer Prüfung unterzogen und kommt zum Ergebnis, dass
- die Entscheidung dem Grunde nach sowie hinsichtlich des Investitionszeitpunktes sowohl technisch als auch betriebswirtschaftlich nachvollziehbar ist, und
- dass die Bieter-/Produktentscheidung transparent und daher ebenfalls schlüssig ist.
- Weiters wurden bestimmte Folgewirkungen der Investition (Konsequenzen der erhöhten Fahrzeugbreite) untersucht – hierzu ist zu sagen, dass weder der zu erwartende Verlust an Parkplätzen, noch die erforderlichen baulichen Begleitmaßnahmen der Produkt-/Bieterentscheidung anzulasten ist, weil der technische Standard bei den Produkten aller Bieter eine erhöhte Fahrzeugbreite aufweist.
Im Ergebnis geben wir zu diesem Prüfungsteil das Gesamturteil ab, dass die bereits getroffenen Investitionsentscheidungen ordnungsgemäß und nachvollziehbar sind und somit keine Beanstandungen festzustellen waren.
(2) Folgeinvestitionen in erhöhte Fahrgastkapazitäten
Obwohl durch die schon getroffenen Investitionsentscheidungen eine Erhöhung der Fahrgastkapazität um rd 10 % erreicht wurde, könnte es unter sehr optimistischen Annahmen in Zeiträumen ab 2020 zu Engpässen in der so genannten „Frühspitze“ (stärkste Auslastungsintervalle von 20 Minuten in den Morgenstunden) kommen.
Eine seitens der GVB vorgelegte Studie beziffert das wahrscheinliche Steigerungsszenario bei der Auslastung mit ca 1,5% pa – ein Szenario mit Steigerungen von +3% pa („ambitionierte Steigerung“) wird von den Studienautoren als eher unwahrscheinlich eingeschätzt.
Zur Diskussion wird daher zukünftig die Frage stehen, ob und wenn ja, in welcher Form der Zusatzbedarf an Beförderungskapazität, der gegen Ende des Jahrzehnts auftreten wird, abgedeckt werden soll. (Medienberichten zufolge wird diese Zukunftsentscheidung bereits in verschiedenen Gremien diskutiert.)
Zu dieser Frage nimmt der Stadtrechnungshof aus Anlass seiner Prüfung wie folgt Stellung: Das Management der Graz AG/GVB hat aus heutiger Sicht mehrere Einschätzungs- und Handlungsmöglichkeiten:
- Sollte die jährliche Fahrgaststeigerung – gemäß den Ergebnissen der oben erwähnten Studie – im Bereich von 1,5% pa liegen, besteht selbst kurz- bis mittelfristig kein zusätzlicher Kapazitätsbedarf und somit kein Handlungsbedarf.
- Sollte man tatsächlich dem eher unwahrscheinlichen „ambitionierten“ Szenario zuneigen, würde sich ab 2015-2017 die Entscheidungssituation stellen, entweder
- Verlängerungsmodule („Mittelteile“) für die nun angeschafften Fahrzeuge beim Hersteller abzurufen (Investitionsvolumen incl Gebäudeerweiterungen von bis zu 40 Mio EUR), oder
- in eine Erweiterung des Straßenbahnfuhrparks (acht Neufahrzeuge würden die benötigte Zusatzkapazität abdecken) zu investieren (Investitionsvolumen von bis zu 27 Mio EUR).
Bei der Abwägung hinsichtlich der möglichen Handlungsoptionen sollten – nach Ansicht des Stadtrechnungshofes – folgende Kalküle beachtet werden:
- Da in den kommenden fünf bis sieben Jahren mit dem vorhandenen Fuhrpark keine Engpässe zu erwarten sind, sollten die Erweiterungsinvestitionen frühestens ab 2015-2017 zur Entscheidung vorgelegt werden; dadurch können – vom Stadtrechnungshof modellhaft errechnete – Barwertvorteile (Zinsen) von bis zu 3 Mio EUR lukriert werden.
- Trotz der verlockenden Skaleneffekte bei Anschaffung von maximal 45 Mittelteilen (günstigere Verteilung bestimmter Fixkosten), sollte beachtet werden, dass für die Bedeckung der benötigten Zusatzkapazität lediglich rd 25 Mittelteile benötigt würden. Durch Verzicht auf dem Abruf der Maximalmenge kann nach Einschätzung der Studie der Zusatzbedarf weit über 2020 hinaus befriedigend abgedeckt werden und können Investitionsersparnisse von bis zu 6 Mio EUR lukriert werden.
- Die Modellrechnungen des Stadtrechnungshofes zeigen auch, dass als ernsthaft zu erwägende Alternative auch in Betracht kommt, auf den Abruf von Verlängerungsmodulen („Mittelteilen“) zu verzichten, und im Falle steigender Auslastungen im Zeitraum zwischen 2015-2018 eine Erweiterung des Fuhrparks (Anschaffung zusätzlicher Straßenbahngarnituren) entscheidungsreif zu machen. Die Investitionsersparnispotenziale (Zinsen und Kaufpreise) liegt gegenüber der Maximalvariante (45 Mittelteile) bei bis zu 10 Mio EUR. Größter Vorteil dieser Variante ist, dass die bestehende Gebäudeinfrastruktur ausreichend ist – hinzu kommt, dass bei dieser Variante kurzfristiger und flexibler auf Auslastungsspitzen reagiert werden kann. (Auch eine weitere Taktverdichtung in der Herrengasse ist gegenüber dem status quo noch möglich). Andererseits ist aber zu beachten, dass für die Mittelteilvarianten kein zusätzliches Personal benötigt würde.
Einzelheiten zu den Modellrechnungen sind im Prüfbericht ausführlich erläutert; dieser steht ab heute unter http://stadtrechnungshof.graz.at, Rubrik „Prüfberichte“ zur Verfügung.
Abteilungsvorstand Dr. Günter Riegler
Der Stadtrechnungshof gelangt zum Ergebnis, dass die angesprochenen Kalküle bei den noch zu treffenden Entscheidungen sorgfältig abzuwägen sind. Schon aus Gründen der angesprochenen Barwertvorteile sollte über die Nachbeschaffung der Zusatzkapazitäten nicht vor 2015-2017 entschieden werden und bis dahin die Fahrgastentwicklung sorgfältig beobachtet werden. (Dies empfiehlt auch das mehrfach von uns zitierte Gutachten über die voraussichtliche Fahrgastentwicklung.)
Foto: Stadt Graz
Rückfragehinweis
Mag. Sonja Tautscher
Magistratsdirektion - Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
8011 Graz-Rathaus, MediaCenter, 1. Stock
E-Mail: sonja.tautscher@stadt.graz.at
Tel.: 0 316/872-22 24, Fax: 0 316/872-22 29
www.graz.at

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